Wasserentnahmeverbot aus oberirdischen Gewässern
von Alexandra Prüfer
Aufgrund der hohen Temperaturen und Trockenheit in den zurückliegenden zwei Wochen und trotz des aktuellen Niederschlags hat der Landkreis Meißen am gestrigen Tage eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern erlassen. Die Allgemeinverfügung kann auf der Website des Landkreises Meißen unter Bekanntmachungen eingesehen werden.